Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und durch Unterschrift etwas anderes vereinbart haben. Etwaige Standard- oder bereits bestehende AGB des Kunden sind ungültig.
Wenn der Kunde mit diesen AGB ganz oder teilweise nicht einverstanden sein möchte, muss er Mondays darüber informieren.
1. Hauptpflichten der Vertragsparteien
1.1 Erläuterung der Leistungen von Mondays
Dieser Vertrag ermöglicht dem Kunden den Kauf von Produkten für den Zeitraum von Montagen zu den veröffentlichten ermäßigten Firmenpreislisten. Diese Preise werden alle zwei Jahre angepasst. Preisänderungen können im Einklang mit der Inflation oder mit Begründung ohne Vertragsänderung vorgenommen werden. Etwaige Änderungen der Preislisten werden vor ihrem Inkrafttreten schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
Mondays erbringt die folgenden Dienstleistungen („Dienstleistungen“) ausschließlich für den Kunden gemäß den Bedingungen dieses Vertrags:
A. Montags werden Bio-Periodenprodukte in einwandfreiem Zustand bereitgestellt und auf Bestellung durch den Kunden Montags Spender in einwandfreiem Zustand an den Kunden geliefert Standort(e) als in der Rechnung / im Bestellformular angegeben
B. Mondays kann den Kunden beraten, wie er diese am besten umsetzen und davon profitieren kann. DEI und Nachhaltigkeitsinitiative
C. Montags können wir den Kunden über die voraussichtlichen Auftragsvolumina informieren und eine Jahresbudget, falls erforderlich und basierend auf den vom Kunden bereitgestellten Daten. (Der Kunde akzeptiert, dass der tatsächliche Volumenbedarf von diesen Schätzungen abweichen kann).
1.2 Informationspflichten/Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde verpflichtet sich:
A. Erhalten Sie die Produkte und/oder Spender (wie in der Bestellung/Rechnung angegeben) und ist verantwortlich für die Speicherung
B. Installieren Sie die Spender und/oder Anzeigeeinheiten ordnungsgemäß und sicher
C. Platzieren und füllen Sie die Periodenprodukte in den Badezimmern für die Mitarbeiter auf regelmäßig
D. Stellen Sie sicher, dass die Sicherheitshinweise für Tampons (Broschüre oder QR/Link) zur Verfügung gestellt werden für alle mit Zugang zu Mondays Tampons und stellt diese Informationen weiterhin zur Verfügung an alle Benutzer und potenziellen Benutzer auf fortlaufender Basis
f. Bestellen Sie die gewünschte Menge an Periodenprodukten und/oder Dispensern innerhalb der vereinbarte Lieferzeiten
F. Der Kunde darf die Produkte nicht an Dritte weiterverkaufen.
G. Der Kunde wird Mondays die erforderlichen Daten und deren Änderungen übermitteln für die optimale Leistung der Initiative. Diese Informationen umfassen idealerweise pro Standort: Anzahl der Badezimmer, Anzahl der weiblichen Angestellten, Gesamtzahl der Mitarbeiter und bei Event-Locations die Anzahl der zu erwartenden Besucher pro Quartal.
H. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Produkte nicht verfügbar gemacht werden an den Endverbraucher über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus.
1.3 Montagsentschädigung / Zahlungsbedingungen
A. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge spätestens 30 Tage nach Zahlungseingang zu bezahlen. nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. geschuldet, zahlbar ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum, ohne dass eine Mahnung ist nicht erforderlich. Für jede Zahlungserinnerung hat der Kunde zahlt die Montags fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 15 £ an.
B. Bei der Bestellung von Spendern ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Bestellwertes fällig am Nach Erhalt der Rechnung gelten diese Zahlungen als Teilzahlungen und nicht Einlagen. Der Restbetrag wird mit 30 Tagen Zahlungsziel bei Lieferung in Rechnung gestellt.
C. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten oder, falls vereinbart, im Voraus per Kreditkarte.
D. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Rechnungsbeträge ohne Mehrwertsteuer, Lieferkosten, Installation und andere Gebühren von Banken oder externen Organisationen (sowie sogenannte Zusatzkosten). Eventuelle Zusatzkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Weitere Bestimmungen
2.1 Eigentum und Nutzung des/der Mondays-Spender(s)
Der/die Spender gehen mit der Lieferung oder Zahlung bzw. Teilzahlung (je nachdem, was zuerst eintritt) in das Eigentum des Kunden über.
Die an den Kunden verkauften Mondays-Spender sind Eigentum des Kunden. Die an den Kunden verkauften Mondays-Spender werden auf Kosten und Risiko des Kunden in dessen Räumlichkeiten installiert. Die Installation und weitere Nutzung der Mondays-Spender durch den Kunden erfolgt auf Risiko des Kunden.
Der Mondays-Spender wird mit Schrauben und Schlüssel geliefert. Ersatz oder Duplikate können gegen Aufpreis bestellt werden.
2.2 Geistiges Eigentum
2.2.1 Der/die Spender von Mondays, ihr Design und ihre Eigenschaften sind das ausschließliche geistige Eigentum von Mondays. Das geistige Eigentum verbleibt stets bei Mondays.
2.2.2 Der Kunde erkennt an, dass Mondays im Falle der unbefugten Nutzung des geistigen Eigentums von Mondays irreparabler Schaden entstehen kann. Dementsprechend erklärt sich der Kunde, mit Ausnahme der Nutzung des geistigen Eigentums von Mondays während der normalen Nutzung der Zapfsäule(n), damit einverstanden, Mondays von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Urteilen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit oder als Folge der Nutzung des geistigen Eigentums von Mondays unter Verletzung dieser Vereinbarung oder anderweitig im Zusammenhang mit der unbefugten Nutzung des geistigen Eigentums von Mondays entstehen.
2.3 Personenbezogene Daten: Verarbeitung, Eigentums- und Nutzungsrechte
2.3.1. Mondays hat im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Vertrags Zugriff auf personenbezogene Daten. Mondays kann insbesondere folgende Daten erheben:
- Auf dem Client: Standorte, Standortverantwortliche, Mitarbeiterdaten, Geschlechterstatistiken, Einrichtungen an jedem Standort
- An die Mitarbeiter: über Umfragen und/oder Feedback-Formulare – Produktpräferenzen, medizinische Informationen und Nutzungsmuster pro Standort
Die Verarbeitung der unter Punkt 1 genannten Daten erfolgt bis Mondays, um dem Kunden den bestmöglichen Service bieten zu können.
Die unter Punkt 2 genannten Daten werden von Mondays verarbeitet, um die Dienste zu verbessern und die Initiative zu validieren. Mondays versichert, dass nicht anonymisierte Daten beim Kunden vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
Die beiden unter Punkt 1 und 2 genannten personenbezogenen Daten werden von Mondays für interne Entwicklungszwecke auf der Grundlage des Need-to-know-Prinzips verarbeitet. Dies gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
Mondays verpflichtet sich in jedem Fall, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich Mondays:
A. nur personenbezogene Daten verarbeiten, die für die Durchführung der Vertrag, insbesondere verzichtet er soweit möglich auf die Verarbeitung sog. sensible Daten;
B. Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verarbeitung ergreifen.
2.3.2 Mondays ist berechtigt, die aus den im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Messungen resultierenden gesammelten Daten ausschließlich in aggregierter und anonymer Form zu verwenden und Dritten zur Verfügung zu stellen.
2.3.3. Mondays ist berechtigt, die Existenz des Kunden als aktueller oder früherer Kunde von Mondays zu nutzen und Dritten zugänglich zu machen und darf das offizielle Logo des Kunden online und offline als Referenz verwenden.
2.3.4 Unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes sind alle von Mondays generierten Daten das ausschließliche Eigentum von Mondays. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Rahmen dieses Vertrags auf die von Mondays an seinen Standorten generierten Daten zuzugreifen und diese frei zu verwenden.
2.4 Sorgfaltspflichten der Parteien
2.4.1 Mondays verpflichtet sich, die Dienstleistungen und Produkte sorgfältig und in einer rechtzeitig. Im Falle einer moderaten Preiserhöhung von Montagen Bei Periodenprodukten verpflichtet sich Mondays, den Kunden rechtzeitig zu informieren.
2.4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte von Mondays sorgfältig zu behandeln. Insbesondere Der Kunde verpflichtet sich:
A. So installieren Sie den/die Mondays-Spender gemäß den Anweisungen:
B. den Mondays-Spender/die Mondays-Spender nach Anweisung zu reinigen. Er/sie muss sorgfältig gereinigt werden ohne die Produkte im Spender zu beschädigen und nur mit Reinigungs Produkte speziell für die Oberfläche (zB Edelstahl):
C. um Mondays Periodenprodukte in einer trockenen, kühlen Umgebung aufzubewahren, sind sie nicht Sie sind weder wasserdicht noch vertragen sie feuchte Bedingungen:
D. zur Anzeige der Tampon-Sicherheitshinweise (als Broschüre oder QR-Code-Link) mit Tampons für alle Benutzer jederzeit zugänglich;
f. Bereitstellung von Abfallbehältern in den Badezimmern zur hygienischen Entsorgung von Periodenabfällen Produkte.
2.5 Mitteilungspflicht
A. Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich schriftlich an Mondays melden. an den Spendern und/oder Produkten von Mondays festgestellt.
B. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, so trägt er das Risiko des Verlusts Produkt.
2.6 Haftungsbeschränkung
2.6.1 Die Schätzungen der Produktnutzung von Mondays basieren auf Daten, die Mondays zur Verfügung gestellt wurden. Daher kann die Genauigkeit nicht garantiert werden. Jegliche Haftung von Mondays in dieser Hinsicht ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
2.6.2 Der Kunde verpflichtet sich, Mondays von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Urteilen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit oder als Folge von Sachschäden, Todesfällen oder Personenschäden entstehen, vorausgesetzt, dass das Vorstehende keine Haftung von Mondays ausschließt, sofern diese gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
2.6.3 Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch einen Mondays-Automaten verursacht werden, wenn dieser sich auf seinem Gelände befindet, vorausgesetzt, dass der Schaden nicht auf einen Sachmangel des Mondays-Automaten zurückzuführen ist. Spender, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren und daher beim Empfang gemeldet wurden. Die Kosten für Reparaturen oder Ersatz, für die der Kunde haftet, gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich der Kosten für Versand, Lieferung und/oder Zollabfertigung.
2.6.4 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Gebäude- und Mitarbeiterhaftpflichtversicherung mit einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Summe abzuschließen und aufrechtzuerhalten, deren Höhe mindestens der von vergleichbaren Unternehmen abgeschlossenen Summe entspricht.
2.7 Laufzeit und Kündigung
2.7.1 Der Vertrag gilt mit der Unterzeichnung des beigefügten Onboarding-Formulars als zwischen dem Kunden und Mondays abgeschlossen und verbindlich. Er tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.
2.7.2 Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und beinhaltet den Zugriff auf die veröffentlichten ermäßigten Firmenpreislisten für alle Produktbestellungen während des Zeitraums. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag dann automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag durch schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigt.
2.7.3 Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine Bestimmung des Angebots oder dieser AGB verstößt und dies nicht durch die Verletzung ihrer Pflichten innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei behoben wird. Mondays ist insbesondere berechtigt, den Vertrag bei Zahlungsverzug des Kunden vorzeitig und sofort zu kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung aufgrund von Vertragsverletzungen des Kunden behält sich Mondays das Recht vor, dem Kunden die daraus resultierenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus bleibt der gemäß Abschnitt 1.3.a. dieser AGB geschuldete Betrag für den Zeitraum bis zum nächsten ordentlichen Ablaufdatum des Vertrags gemäß Abschnitt 2.7.2 oben geschuldet.
2.7.4 Ungeachtet des Vorstehenden ist Mondays bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, eine Zahlungsfrist von 10 Tagen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen zu kündigen.
2.7.5 Eine Beendigung des Vertrages (aus welchem Grund auch immer) lässt die bestehenden Rechte und Pflichten der Parteien unberührt. Die Regelungen unter Ziffer 2.2., 2.3., 2.6. und 2.9. dieser AGB gelten auch nach Beendigung des Vertrages uneingeschränkt fort.
2.7.6 Bei Beendigung des Vertrags (aus welchem Grund auch immer) ist Mondays nicht verpflichtet, den/die Spender und/oder die Produkte zu entfernen oder zu entsorgen. Die Kosten und Verpflichtungen für die Demontage und Rückgabe des/der Mondays-Spenders/Spender im Falle einer Nichtzahlung gemäß Absatz 2.7.4 oben trägt der Kunde, der die vorzeitige Beendigung des Vertrags verursacht oder gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.
2.8 Verhältnis der Parteien
Die Parteien vereinbaren, dass die von Mondays, seinen Mitarbeitern oder Vertretern erbrachten Dienstleistungen als unabhängige Einheiten erfolgen und dass nichts in diesem Vertrag als Partnerschaft, Joint Venture, Agenturverhältnis oder Ähnliches zwischen den Parteien anzusehen ist.
2.9 Vertraulichkeit
Während der Laufzeit des Vertrags und danach wahren die Parteien die strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle geschützten und sonstigen Informationen, die ihnen von der anderen Partei bereitgestellt werden oder die der anderen Partei anderweitig bekannt werden und die sich auf die Partei selbst sowie ganz allgemein auf alle anderen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit beziehen, die vertraulicher Natur sind.
Jede Partei verpflichtet sich, ihren Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und anderen Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen über die andere Partei haben, die gleiche Vertraulichkeitsverpflichtung aufzuerlegen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht, soweit eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch gerichtliche oder behördliche Anordnung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht.
2.10 Hinweise
Jede Mitteilung einer Partei dieses Vertrags gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie persönlich, per Post oder per E-Mail schriftlich an die in diesem Vertrag angegebene Adresse erfolgt.
2.11 Sonstiges
A. Sollte ein Teil, eine Bestimmung oder eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig erklärt werden oder undurchsetzbar, so wird die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. berührt. Die ungültige oder undurchführbare Bestimmung gilt als ersetzt durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbare Bestimmung.
B. Keine Partei darf ihre Rechte aus diesem Vertrag im Ganzen oder in Teilen abtreten oder übertragen. Teil ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.
C. Jede Änderung dieses Vertrages wird schriftlich mit den Rechnungen/ Kaufaufträge, auf die sich die Änderungen beziehen. Sie gelten als mit Bezahlung der Rechnung akzeptiert. Die geänderten AGB werden dann gelten die aktuellen AGB für alle Folgebestellungen.
D. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, von Telekommunikation/Internet, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr oder Arbeitskampf. Wenn eine solche Verzögerung oder die Störung mindestens 30 Tage dauert, so hat die von der Verzögerung nicht betroffene Partei oder disorder ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den der anderen Partei.
f. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen. gesetzlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz.
Anhänge:
- Tampon-Sicherheitsinformationen per QR-Code (siehe Bild unten)